Auch wenn du schon viel über das Anmelden eines Gewerbes gehört hast, gibt es seit dem 1.7.2017 eine neue gesetzliche Regelung, die dir mehr darüber verraten kann, ob du wirklich ein Gewerbe anmelden musst. Generell gilt, wenn du angestellt bist, dann musst du kein Gewerbe anmelden. Dennoch solltest du gut darüber informiert sein, was dich erwartet, wenn du beschließt selbstständig zu werden.
1. Allgemeines
Laut dem neuen Prostituiertenschutzgesetz wurden Regelungen getroffen, die ab teilweise erst ab dem 1.1.2018 gültig werden. Generell musst du dich bei einer Meldestelle vorsprechen, die deine Tätigkeit registriert. Diese Stellen sind in Deutschland noch nicht ausreichend vorhanden und müssen bis zum Herbst erst aufgebaut werden. Daher solltest du nicht wundern, wenn du vielleicht in deiner Nähe noch keine findest. Wenn du dich dort angemeldet hast, dann wird die Information von dort aus automatisch an das Finanzamt weitergegeben.
Das kannst du auch noch mal im §8 des Gesetzestextes nachlesen. Wenn du damit ein Gewerbe anmeldest, dann kannst du das auch direkt beim Finanzamt machen. Du bist dann aber nicht gezwungen deine Berufsbezeichnung genau anzugeben. In Folge dessen wirst du in beiden Fällen automatisch vom Finanzamt eine Steuernummer erhalten, die du dann für dein Gewerbe verwenden kannst. Wichtig ist, dass du da unterscheiden musst. Du selbst hast eine Steuernummer, wo nur deine Einkünfte mit deklariert werden. Mit der anderen Steuernummer dann alle Bewegungen deines Gewerbes.
Wichtig ist auch, dass du einen Wohnsitz in Deutschland hast, dann die Anmeldung klappen kann.
2. Das Gewerbeamt
Du musst dich nicht direkt beim Gewerbeamt anmelden. Für das, was du tun möchtest ist es nicht notwendig, dass du einen Gewerbeschein besitzt. Das ist dann auch gültig, wenn du dich unter einer anderen Berufsbezeichnung angemeldet hast.
Wichtig ist auch, dass du weißt, dass das Gewerbeamt deine Anmeldung gleich an diverse Behörden leiten würde. Das Finanzamt behält alle Informationen für sich.
In der Industrie- und Handelskammer musst du Pflichtmitglied als Gewerbetreibende werden. Wenn du dich aber gemeldet hast und auch deine Steuernummer bekommen hast, dann meldet sich diese Behörde bei dir. Du musst also nicht extra hingehen, wenn du es nicht außergewöhnlich schnell aus gewissen gründen erledigen willst.
Aktuell sieht es zwar so aus, dass die IHK noch nichts in deinem Gewerbe tut, aber es gibt Aktionen, dass auch dieser Zustand sich in Zukunft ändern soll. Auch im Bereich der Sexarbeit soll sich der Berufsverband zukünftig mehr einsetzen und auch Vorteile für deinen Bereich bringen. Daher ist es momentan so, dass du Beiträge zahlen musst, die nicht all zu hoch sind, aber noch nicht viel dafür bekommst